Zitat:
Verehrte Bürgerinnen und Bürger,
hiermit erlässt der Rat von Nürnberg Reiseauflagen für Bürger des Fürstentums Mainz.
Jeder Mainzer Bürger, der einen Aufenthalt in der Burggrafschaft Nürnberg plant oder durchreisen möchte, muss beim Hauptmann der Burggrafschaft einen Antrag stellen die Burggrafschaft zu betreten.
In dem Aufenthaltsgesuch sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Namen der Reisenden
- Zweck der Reise
- Zeitraum des Aufenthaltes
- Gibt es einen Bürger der Burggrafschaft der für den Reisenden bürgt oder einen guten Leumund bestätigen kann?
- Wurde er vor einem Gericht verurteilt und wenn ja, wann und warum?
Der Hauptmann der Burggrafschaft entscheidet dann über jeden Antrag im Einzelnen. Der Name des aktuellen Hauptmannes ist Katchet_von_ibelin.
gez.
Andrine von Brombach zu Quindt
Wortführerin der BGS
27.01.1460